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Netzentgelte Strom · 30 größte Verteilnetzbetreiber · Preisblätter und Hochlastzeitfenster 2024 bis 2027

Netzentgelte 2024 bis 2027: 2026 kam die große Entlastung, 2027 geht es wieder nach oben.

Wir haben die Preisblätter und Hochlastzeitfenster der 30 größten Verteilnetzbetreiber Deutschlands für die Jahre 2024 bis 2027 ausgewertet. Zusammen versorgen sie knapp 30 Millionen Letztverbraucher. Nach dem hohen Niveau von 2024 und 2025 sind die Netzentgelte für leistungsgemessene Betriebe 2026 deutlich gefallen, getragen von zwei politischen Eingriffen: der bundesweiten Verteilung der Netzkosten für erneuerbare Energien seit 2025 und dem Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2026. Für 2027 kehrt sich die Richtung bei 24 von 30 Netzbetreibern um, und das unter der Annahme, dass der Bundestag den kleineren Zuschuss für 2027 noch rechtzeitig beschließt. Die Hochlastzeitfenster, an denen die atypische Netznutzung hängt, wechseln fast jedes Jahr. Für 2027 ziehen sie sich bei vielen Netzbetreibern auf den Winter zurück.

−22 %
Netzentgelt eines Industriebetriebs (Mittelspannung, 5 GWh) von 2024 bis 2027, Median der 30 Netze
24 von 30
Netzbetreiber verlangen 2027 laut vorläufigem Preisblatt mehr als 2026
2,5 ×
Abstand zwischen günstigstem und teuerstem Netz 2027 für denselben Industriebetrieb
13 → 6
Netze mit Herbst-Hochlastzeitfenster in der Mittelspannung, 2026 zu 2027 (16 Netzbetreiber haben 2027 schon veröffentlicht)
Datengrundlage

30 Netzbetreiber, vier Jahre, drei Spannungsebenen.

Ausgewählt nach der Zahl der Letztverbraucher im Jahr 2024, wie sie die Bundesnetzagentur für das Qualitätselement 2026 veröffentlicht hat: von Westnetz mit knapp vier Millionen bis wesernetz Bremen mit 364.000.

Ausgewertet ist das Preisblatt für Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung im Jahresleistungspreissystem, jeweils für die Mittelspannung, die Umspannung Mittel- auf Niederspannung und die Niederspannung. Für 2024 bis 2026 gilt das endgültige Preisblatt, für 2027 das vorläufige, das die Netzbetreiber bis Mitte Oktober 2026 veröffentlicht haben. Jede Zahl stammt aus dem Originaldokument des Netzbetreibers und ist über die Gegenprobe der beiden Preisstufen bei 2.500 Benutzungsstunden geprüft.

Damit die Netze vergleichbar werden, rechnen wir zwei Musterbetriebe durch. Gezeigt ist nur das Entgelt für die Netznutzung, netto. Messstellenbetrieb, Konzessionsabgabe, Umlagen und Stromsteuer kommen hinzu und sind hier nicht enthalten. Die Hochlastzeitfenster stammen aus den Veröffentlichungen nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV. Für 2027 hatten bis zum 26. Oktober 2026 erst 16 der 30 Netzbetreiber ihre Fenster veröffentlicht; die Frist endet am 31. Oktober.

Industriebetrieb

Mittelspannung · 1.000 kW · 5.000 Stunden

5 GWh Jahresverbrauch, abgerechnet im Jahresleistungspreis ab 2.500 Benutzungsstunden. Typisch für einen Produktionsbetrieb im Mehrschichtbetrieb, etwa eine Molkerei oder eine Kunststoffverarbeitung.

Gewerbebetrieb

Niederspannung mit Leistungsmessung · 150 kW · 2.000 Stunden

300 MWh Jahresverbrauch, abgerechnet im Leistungspreissystem unter 2.500 Benutzungsstunden. Typisch für ein Hotel, einen Handwerks- oder Handelsbetrieb im Einschichtbetrieb.

Entwicklung 2024 bis 2027

Erst der Sprung, dann die Entlastung — 2027 kehrt sich die Richtung um.

Median und mittlere Hälfte der 30 Netzbetreiber für beide Musterbetriebe, in Cent je Kilowattstunde.

Netzentgelt der Musterbetriebe, Median und mittlere Hälfte der 30 Netze

Band: 25. bis 75. Perzentil der 30 Netzbetreiber. 2027: vorläufige Preisblätter, Stand Oktober 2026.

JahrIndustrie ct/kWhIndustrie €/JahrGewerbe ct/kWhGewerbe €/Jahr
20244,74237.000 €9,5728.710 €
20254,63231.500 €9,9229.760 €
20263,44172.000 €8,4225.260 €
2027 vorl.3,62181.000 €8,3525.050 €

Median der 30 Netzbetreiber. Der mittlere Netzbetreiber verändert sich für den Industriebetrieb von 2024 bis 2027 um −22 %, für den Gewerbebetrieb um −6,9 %. Von 2026 auf 2027 sind es +4,6 % und +5,1 %.

Der Gewerbebetrieb hat weniger gewonnen

Jede Netzebene reicht die Kosten der darüberliegenden Ebenen weiter und schlägt die eigenen auf. In der Mittelspannung machen die Kosten des Übertragungsnetzes deshalb einen größeren Teil des Entgelts aus als in der Niederspannung, wo das eigene Ortsnetz dazukommt. Entlastungen von oben, wie der Bundeszuschuss 2026, wirken in der Mittelspannung stärker. Für den Gewerbebetrieb fällt der Rückgang deshalb deutlich kleiner aus.

2024: Der Zuschuss fällt weg

Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts strich der Bund Ende 2023 den geplanten Zuschuss von 5,5 Mrd. € zu den Übertragungsnetzkosten. Das durchschnittliche Übertragungsnetzentgelt stieg von 3,12 auf 6,43 ct/kWh. Viele Netzbetreiber mussten ihre vorläufigen Preisblätter im Dezember nach oben korrigieren: Bayernwerk Netz den Leistungspreis der Mittelspannung ab 2.500 Stunden von 167,76 auf 190,80 €/kW·a, SWM Infrastruktur von 115,51 auf 153,88 €/kW·a.

2025: Die Netzkosten der Energiewende werden verteilt

Seit der Festlegung BK8-24-001-A der Bundesnetzagentur vom 28.08.2024 werden Netzbetreiber in Regionen mit starkem Ausbau erneuerbarer Energien entlastet: 2025 um 2,42 Mrd. € bei 178 Netzbetreibern. Bezahlt wird das über den Aufschlag für besondere Netznutzung, den alle Letztverbraucher tragen. 13 der 30 größten Netzbetreiber standen 2025 auf der Liste.

2026: Der Bund zahlt 6,5 Milliarden

Mit § 24c EnWG bezuschusst der Bund die Übertragungsnetzkosten 2026 mit 6,5 Mrd. €. Das durchschnittliche Übertragungsnetzentgelt fiel von 6,65 auf 2,86 ct/kWh. Alle 30 Netzbetreiber gaben das weiter: Der mittlere Netzbetreiber senkte das Entgelt für den Industriebetrieb um 26 %, für den Gewerbebetrieb um 15 %. Mehrere Netzbetreiber haben dazu ein Vergleichspreisblatt ohne Zuschuss veröffentlicht.

2027: Weniger Zuschuss, noch kein Gesetz

Für 2027 plant die Bundesregierung 5,525 Mrd. € (§ 24d EnWG). Das Gesetz war am 26.10.2026 noch nicht beschlossen; die erste Lesung im Bundestag war am 08.10.2026. Die Übertragungsnetzbetreiber rechnen vorläufig mit 3,54 ct/kWh, ohne Zuschuss wären es 6,52. Fehlt die Rechtssicherheit bis zum 07.12.2026, steigen die endgültigen Entgelte. Gleichzeitig wächst die EE-Kostenwälzung auf 3,45 Mrd. €.

Der größte Hebel liegt eine Ebene höher.

Jeder Verteilnetzbetreiber gibt die Kosten des vorgelagerten Übertragungsnetzes an seine Kunden weiter. Seit 2023 gilt dafür ein bundeseinheitliches Übertragungsnetzentgelt. Seine Ausschläge finden sich in allen 30 Preisblättern wieder: die Verdopplung 2024, das hohe Niveau 2025 und der Einbruch 2026.

Für 2027 steigt es um rund ein Viertel, obwohl der Zuschuss weiterläuft. Ohne Zuschuss läge es mit 6,52 ct/kWh wieder auf dem Stand von 2025. Wer Netzentgelte für 2028 und später plant, rechnet deshalb besser mit einer Spanne als mit dem Wert von 2027: Die Bundesregierung hat den Zuschuss bis 2029 angekündigt, beschlossen ist er für kein Jahr nach 2026.

Durchschnittliches Übertragungsnetzentgelt (bundeseinheitlich)

Mittelwert über Höchstspannung und Umspannung laut den Übertragungsnetzbetreibern, ct/kWh. 2027 vorläufig, mit und ohne den geplanten Zuschuss.

Die Schere seit 2025

Wer entlastet wurde, zahlt weniger — alle anderen zahlen mit.

Median der 13 Netzbetreiber, die 2025 Mehrkosten aus der Integration erneuerbarer Energien bundesweit wälzen durften, gegen die übrigen 17.

Netzentgelt nach EE-Kostenwälzung 2025, Median je Gruppe

Gruppe nach der BNetzA-Liste wälzungsberechtigter Netzbetreiber 2025. Netze BW kam 2026 dazu, Westnetz 2027.

2024 lagen die Netzbetreiber der späteren Entlastungsgruppe für den Industriebetrieb im Median bei 4,89 ct/kWh, die übrigen bei 4,64. Ein Jahr später hatte sich das Bild umgedreht: 4,31 gegen 4,99 ct/kWh. Der mittlere entlastete Netzbetreiber senkte das Entgelt 2025 um 7 %, der mittlere nicht entlastete erhöhte es um 9 %. Für den Gewerbebetrieb gilt dasselbe Muster: 2027 stehen 8,02 gegen 9,01 ct/kWh, 2024 war es noch umgekehrt mit 10,38 gegen 9,29.

Am deutlichsten zeigt es Schleswig-Holstein Netz. 2024 war SH Netz für den Industriebetrieb das teuerste der 30 Netze mit 6,40 ct/kWh, 2027 liegt es mit 2,54 ct/kWh auf Platz drei der günstigsten, 60 % weniger. E.DIS fiel im selben Zeitraum um 56 %, EWE Netz um 40 %. Westnetz, der größte Netzbetreiber, steht erst 2027 mit 36 Mio. € auf der Liste.

Die Entlastung der einen ist der Aufschlag der anderen

Bezahlt wird die Wälzung über den Aufschlag für besondere Netznutzung. Er stieg für die erste Gigawattstunde einer Abnahmestelle von 0,643 ct/kWh (2024) auf 1,558 (2025), 1,559 (2026) und vorläufig 2,027 ct/kWh (2027); darüber gelten 0,05 ct/kWh. Für den Gewerbebetrieb sind das 2027 rund 6.100 €, für den Industriebetrieb rund 22.300 € im Jahr, bei jedem Netzbetreiber gleich. Der Aufschlag steht nicht im Netzentgelt-Preisblatt und ist in den Zahlen dieser Auswertung nicht enthalten.

Stadt und Land

Netz in der Großstadt ist inzwischen teurer als auf dem Land.

Die 30 Netze nach Kundendichte: Letztverbraucher je Quadratkilometer versorgter Mittelspannungsfläche laut Bundesnetzagentur.

Flächennetze haben weite Leitungswege und wenige Kunden je Kilometer, Stadtnetze das Gegenteil. Lange galt deshalb: Netz auf dem Land ist teurer. 2024 traf das für beide Musterbetriebe noch zu. Der Gewerbebetrieb zahlte im mittleren Flächennetz 10,08 ct/kWh, in der Großstadt 9,01.

2027 ist es umgekehrt: 8,03 ct/kWh auf dem Land, 9,01 in der Großstadt. Für den Industriebetrieb kippt das Verhältnis von 4,96 zu 4,63 auf 3,31 zu 3,73 ct/kWh. Der Grund ist die EE-Kostenwälzung. Von ihr profitieren fast nur Flächennetze mit viel Wind und Photovoltaik; kein einziges Großstadtnetz der 30 steht auf der Liste. Regional betrachtet hat der Westen am wenigsten gewonnen: Der mittlere Netzbetreiber dort liegt für den Industriebetrieb 2027 um 17 % unter 2024, im Norden, Osten und Süden um 24 bis 26 %.

NetztypLetztverbraucher je km²Netze
Flächeunter 20015
Stadt und Umland200 bis 9004
Großstadtab 90011

Netzentgelt nach Netztyp, Median je Gruppe

Kundendichte: Letztverbraucher 2024 aller Ebenen bis Hochspannung/Mittelspannung je km² geografischer Mittelspannungsfläche (BNetzA, Qualitätselement 2026).

Alle 30 Netze im Vergleich

Derselbe Betrieb, 30 Netze: bis zu 166.500 Euro Unterschied im Jahr.

Für den Industriebetrieb kostet das Netz 2027 zwischen 113.000 € (EWE Netz) und 279.500 € (Stuttgart Netze). Den Netzbetreiber kann man nicht wählen. Wählen kann man Benutzungsdauer, Lastspitze und die Fahrweise in den Hochlastzeitfenstern.

Netzentgelt 2024 und 2027 je Netzbetreiber, sortiert nach 2027

2027: vorläufige Preisblätter. Avacon: Preise für beide Netzgebiete gleich. wesernetz: nur Netzgebiet Bremen.

Rechner: Ihr Netzentgelt bei allen 30 Netzbetreibern

5.000 hJahresleistungspreis ab 2.500 h

Netzentgelt für die Netznutzung in € pro Jahr, netto, ohne Messstellenbetrieb, Konzessionsabgabe, Umlagen und Stromsteuer. Spaltenköpfe sortieren. Die Rechnung nutzt die veröffentlichten Leistungs- und Arbeitspreise; individuelle Netzentgelte und Sonderformen sind nicht berücksichtigt.

Hochlastzeitfenster

Am Winterabend ist fast jedes Netz am Limit.

Hochlastzeitfenster sind die Zeiten, in denen das Netz eines Betreibers am stärksten belastet ist. Wer seine Jahreshöchstlast deutlich außerhalb dieser Fenster hat, kann nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ein individuelles Netzentgelt vereinbaren. Die Netzbetreiber legen sie je Spannungsebene und Jahreszeit fest und veröffentlichen sie bis zum 31. Oktober für das Folgejahr.

Anteil der Netze mit Hochlastzeitfenster, Winter, je Viertelstunde

Werktage. 2026: alle 30 Netzbetreiber.

Im Winter zwischen 17 und 19 Uhr liegt in fast jedem der 30 Netze ein Hochlastzeitfenster: 2026 in der Mittelspannung bei 27 von 30 Netzbetreibern um 17:15 Uhr, in der Niederspannung bei 27 von 30 um 17:30 Uhr. Der Unterschied liegt in der Länge. In der Mittelspannung dauern die Winterfenster im Median knapp acht Stunden je Werktag, oft vom Vormittag bis in den Abend. In der Niederspannung und an der Umspannung zur Niederspannung sind es rund drei Stunden, fast immer am frühen Abend.

Fenster im Frühling und Sommer sind die Ausnahme: In der Mittelspannung hatten 2026 vier der 30 Netzbetreiber ein Sommerfenster, zwei eines im Frühling. Für 2027 geht EAM Netz am weitesten. In der Mittelspannung gilt dort nur noch ein Sommerfenster von 13:00 bis 15:15 Uhr und keines mehr im Winter. SachsenNetze in Dresden ersetzt das Frühlingsfenster durch eines im Sommer von 10:00 bis 13:00 Uhr. Für Betriebe, deren Spitze im Sommer mittags liegt, etwa durch Kühlung, ändert das die Rechnung für 2027.

Fast jedes Jahr neue Fenster.

Die Fenster werden jedes Jahr aus den Lastdaten der Vorjahre neu bestimmt. Wie stark sie sich dabei bewegen, zeigt der Jahresvergleich der Winterfenster in der Mittelspannung: Von 2024 auf 2025 blieben sie nur bei 2 von 27 Netzbetreibern unverändert, von 2025 auf 2026 bei einem von 27, von 2026 auf 2027 bei keinem der 16, die schon veröffentlicht haben.

2025 kamen bei fast allen Netzen Herbstfenster dazu: In der Mittelspannung hatten 2024 neun von 27 Netzbetreibern eines, 2025 waren es 24. Für 2027 geht der Trend zurück. Von den 16 Netzbetreibern mit veröffentlichten Fenstern 2027 hatten 2026 noch 13 ein Herbstfenster in der Mittelspannung, 2027 sind es sechs. In der Niederspannung sinkt die Zahl von sieben auf drei. Mitnetz, Bayernwerk Netz und Netz Leipzig streichen den Herbst ganz.

Gleichzeitig ändern sich die Winterfenster selbst. Bei Bayernwerk Netz wächst das Fenster der Mittelspannung von 4,5 auf 8,75 Stunden je Werktag (07:30 bis 13:45 und 16:45 bis 19:15 Uhr). Bei enercity Netz rückt es nach hinten: In der Niederspannung gilt 2027 18:00 bis 21:00 Uhr.

Netze mit Hochlastzeitfenster außerhalb des Winters

Anteil der Netzbetreiber mit veröffentlichten Fenstern: 2024 und 2025 je 27 (SachsenNetze, SachsenNetze HS.HD und e-netz Südhessen nicht auffindbar), 2026 alle 30, 2027 bisher 16.

Hochlastzeitfenster aller 30 Netzbetreiber nachschlagen

NetzbetreiberWinterFrühlingSommerHerbst

Werktage; Feiertage, Brückentage und die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr regelt jeder Netzbetreiber selbst. Zeiten als Beginn und Ende des Fensters; wo ein Netzbetreiber das Ende der Viertelstunde angibt (SWM Infrastruktur, TEN Thüringer Energienetze) bzw. den Beginn der letzten Viertelstunde (RheinNetz), ist das umgerechnet. Avacon: Hauptgebiet ohne Sachsen-Anhalt. Verbindlich ist allein die Veröffentlichung des Netzbetreibers.

Atypische Netznutzung

Was eine verlagerte Kilowatt wert ist: zwischen 45 und 171 Euro im Jahr.

Bei der atypischen Netznutzung zählt für den Leistungspreis nur die höchste Last innerhalb der Hochlastzeitfenster. Jede Kilowatt, die ein Betrieb aus dem Fenster herausnimmt, spart also den Leistungspreis. Wie viel das ist und wie lange das Fenster dauert, unterscheidet sich von Netz zu Netz erheblich.

Leistungspreis ab 2.500 Stunden gegen Länge der Hochlastzeitfenster, Mittelspannung

Ein Punkt je Netzbetreiber. Länge: Fensterstunden je Werktag in der Jahreszeit mit den längsten Fenstern. 2027: nur Netzbetreiber mit veröffentlichten Fenstern.

In der Mittelspannung reicht der Leistungspreis ab 2.500 Stunden 2026 von 45 €/kW·a bei Hamburger Energienetze bis 171 €/kW·a bei N-ERGIE Netz. Für 2027 liegt die Spanne bei 45 bis 184 €/kW·a. Wer bei N-ERGIE 300 kW aus einem gut vier Stunden langen Winterfenster herausnimmt, spart 2026 rund 51.000 € im Jahr. In Hamburg wären es für dieselbe Leistung gut 13.500 €, bei einem Fenster von neuneinhalb Stunden.

Für die Wirtschaftlichkeit eines Speichers oder einer Lastverschiebung zählen beide Achsen: Ein hoher Leistungspreis und ein kurzes Fenster (oben links) ergeben die besten Fälle. Lange Fenster bei niedrigem Preis (unten rechts) tragen sich selten. Und weil die Fenster jedes Jahr neu kommen, muss die Auslegung auch das nächste Fenster noch abdecken.

Nur noch 2027 und 2028

Nach dem Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur zur neuen Netzentgeltsystematik (AgNes) vom 6. August 2026 endet die atypische Netznutzung für Abnahmestellen unter 10 GWh am 31.12.2028; ab 2029 entfallen Leistungspreis und Hochlastzeitfenster. Die Atypik wirkt immer auf ein ganzes Kalenderjahr. Wer 2027 noch nutzen will, braucht die Maßnahme ab dem 1. Januar und die Anzeige bei der Regulierungsbehörde bis zum 30. September 2027. Voraussetzungen: Die Last im Fenster liegt mindestens 100 kW und 20 % (Mittelspannung) bzw. 30 % (Niederspannung) unter der Jahreshöchstlast, die Ersparnis beträgt mindestens 500 €, und das individuelle Entgelt bleibt bei mindestens 20 % des veröffentlichten. Mehr in unseren Auswertungen zu AgNes ab 2029 und zur Bestellkapazität mit Speicher.

Was jetzt zu tun ist

Fünf Schritte bis zum Jahreswechsel.

Das vorläufige Preisblatt 2027 nachrechnen

Mit dem Rechner oben und den eigenen Werten aus der Netzrechnung 2026. Die endgültigen Preisblätter folgen bis zum Jahreswechsel. Kommt das Zuschussgesetz nicht bis zum 7. Dezember, fallen sie höher aus.

Die Lastspitze prüfen

Eine einzige Viertelstunde mit Höchstlast bestimmt den Leistungspreis für das ganze Jahr. Bei im Median 119 €/kW·a in der Mittelspannung 2027 (ab 2.500 Stunden) lohnt der Blick in den Lastgang, welche Spitze vermeidbar war.

Die Hochlastzeitfenster 2027 gegen den Lastgang legen

Die letzten Netzbetreiber veröffentlichen bis zum 31. Oktober. Liegt die eigene Jahreshöchstlast außerhalb der neuen Fenster, ist die atypische Netznutzung zu prüfen. Liegt sie im Fenster, zeigt der Lastgang, wie viel Leistung sich verschieben ließe.

Atypik und Speicher nur noch mit kurzem Horizont rechnen

Für Abnahmestellen unter 10 GWh bleiben 2027 und 2028. Eine Investition, die sich allein über die Atypik tragen soll, braucht danach einen zweiten Wertstrom, etwa Eigenverbrauch oder Handel am Strommarkt.

Für 2029 die Bestellkapazität vorbereiten

Mit AgNes zahlt ab 2029 nicht mehr die Lastspitze, sondern eine vorab bestellte Kapazität. Wer seinen Lastgang kennt, kann die richtige Bestellung rechnen, sobald die ersten Preisblätter im Herbst 2028 vorliegen.

Häufige Fragen zu Netzentgelten

Kurz beantwortet, mit Fundstelle.

Was sind Netzentgelte?

Das Entgelt, das der Netzbetreiber für die Nutzung des Stromnetzes je Entnahmestelle erhebt. Es ist reguliert: Die Bundesnetzagentur oder die Landesregulierungsbehörde legt fest, welche Erlöse ein Netzbetreiber erzielen darf, daraus bildet er jährlich sein Preisblatt. Für Abnahmestellen mit Leistungsmessung besteht es aus einem Leistungspreis je Kilowatt Jahreshöchstlast und einem Arbeitspreis je Kilowattstunde, in zwei Stufen unter und ab 2.500 Benutzungsstunden. Ohne Leistungsmessung gelten Grundpreis und Arbeitspreis.

Warum sind die Netzentgelte 2026 gesunken?

Vor allem wegen des Bundeszuschusses von 6,5 Mrd. € zu den Übertragungsnetzkosten nach § 24c EnWG. Das bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelt fiel dadurch von 6,65 auf 2,86 ct/kWh, und alle 30 untersuchten Verteilnetzbetreiber haben ihre Entgelte gesenkt: im Median um 26 % für den Industriebetrieb in der Mittelspannung und um 15 % für den Gewerbebetrieb in der Niederspannung.

Steigen die Netzentgelte 2027?

Bei 24 der 30 größten Netzbetreiber ja, laut den vorläufigen Preisblättern vom Oktober 2026; im Median um +4,6 % (Industrie) bzw. +5,1 % (Gewerbe). Der Bundeszuschuss sinkt auf geplante 5,525 Mrd. € (§ 24d EnWG), und das Gesetz dazu war am 26.10.2026 noch nicht beschlossen. Fehlt die Rechtssicherheit bis zum 07.12.2026, steigen die endgültigen Entgelte weiter.

Was bedeutet die Verteilung der EE-Mehrkosten?

Seit 2025 dürfen Netzbetreiber in Regionen mit starkem Ausbau von Wind- und Solarenergie einen Teil ihrer Mehrkosten bundesweit umlegen (Festlegung BK8-24-001-A der Bundesnetzagentur). 2025 waren das 2,42 Mrd. € bei 178 Netzbetreibern, 2027 sind es 3,45 Mrd. €. Bezahlt wird es über den Aufschlag für besondere Netznutzung, den alle Letztverbraucher tragen. Unter den 30 größten Netzbetreibern profitieren vor allem Flächennetze im Norden, Osten und in Bayern.

Was sind Hochlastzeitfenster?

Die Zeiten, in denen das Netz eines Betreibers je Spannungsebene und Jahreszeit am stärksten belastet ist. Die Netzbetreiber ermitteln sie nach der Festlegung BK4-13-739 aus den Lastdaten der Vorjahre und veröffentlichen sie bis zum 31. Oktober für das Folgejahr. Liegt die Jahreshöchstlast eines Betriebs erheblich außerhalb dieser Fenster, kann er nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ein individuelles Netzentgelt vereinbaren (atypische Netznutzung).

Warum unterscheiden sich die Netzentgelte so stark?

Jeder Netzbetreiber legt seine eigenen Kosten auf seine eigenen Kunden um. Kundendichte, Alter und Ausbau des Netzes, der Anschluss von Wind- und Solaranlagen und seit 2025 die EE-Kostenwälzung führen zu großen Abständen: 2027 zahlt derselbe Industriebetrieb im teuersten der 30 Netze 2,5-mal so viel wie im günstigsten. Den Netzbetreiber kann man nicht wechseln; er ergibt sich aus dem Standort.

Was kommt zum Netzentgelt auf der Rechnung hinzu?

Das Entgelt für den Messstellenbetrieb, die Konzessionsabgabe an die Gemeinde, die gesetzlichen Umlagen (Aufschlag für besondere Netznutzung, Offshore-Netzumlage, KWKG-Umlage) und die Stromsteuer. Sie sind in den Zahlen dieser Auswertung nicht enthalten. Der Aufschlag für besondere Netznutzung beträgt 2027 vorläufig 2,027 ct/kWh für die erste Gigawattstunde einer Abnahmestelle.

Was ändert sich ab 2029?

Nach dem Festlegungsentwurf AgNes der Bundesnetzagentur vom 06.08.2026 entfallen ab 2029 Leistungspreis, Benutzungsstunden-Stufen und Hochlastzeitfenster. Oberhalb der Niederspannung und ab 100.000 kWh zahlt der Kunde einen Kapazitätspreis auf eine selbst bestellte Kapazität und einen zweistufigen Arbeitspreis. Die atypische Netznutzung endet für Abnahmestellen unter 10 GWh am 31.12.2028.

Sie wollen wissen, was Ihr Netzentgelt 2027 wirklich kostet?

Wir rechnen Ihre Abnahmestelle mit dem Preisblatt Ihres Netzbetreibers und Ihrem Lastgang durch: Netzentgelt 2027 gegen 2026, vermeidbare Lastspitzen, Lage zu den Hochlastzeitfenstern 2027 und ob sich die atypische Netznutzung für die letzten beiden Jahre noch lohnt. Das erste Gespräch ist kostenlos: Termin auswählen.