Oliver Fritz Energielösungen strom-geld.de
Aufschlag für besondere Netznutzung · Stand August 2026

Ab 1 Mio kWh kostet die Umlage nur noch ein Einunddreißigstel.

Der Aufschlag für besondere Netznutzung — früher § 19-StromNEV-Umlage — ist gestaffelt: 1,559 ct/kWh für die ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr, danach 0,050 ct/kWh. Wer den vollen Satz auf die gesamte Jahresmenge abgerechnet bekommt, zahlt jedes Jahr vierstellig zu viel. Seit 2025 ist der Fehler viermal so teuer wie noch 2023.

1,559 ct/kWh
Gruppe A' 2026 — bis 1 Mio kWh
0,050 ct/kWh
Gruppe B' — jede weitere kWh
31×
Faktor zwischen beiden Sätzen
31.12.2026
Verjährung für das Lieferjahr 2023
Worum es geht

Eine Staffel, die auf der Rechnung oft nicht auftaucht.

Die Übertragungsnetzbetreiber legen jedes Jahr bis zum 25. Oktober fest, wie hoch der Aufschlag für besondere Netznutzung im Folgejahr ausfällt. Er steht als eigener Posten in Cent je Kilowattstunde auf der Stromrechnung und finanziert zwei Dinge: die Mindereinnahmen der Netzbetreiber aus individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 StromNEV und die Mehrkosten der Verteilnetzbetreiber aus der Integration von EE-Anlagen.

Entscheidend ist, dass dieser Aufschlag nicht für alle Mengen gleich hoch ist. Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen ihn in drei Letztverbrauchergruppen — und der Unterschied zwischen der ersten und der zweiten ist gewaltig:

GruppeGilt für2026
A'Die jeweils ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Kalenderjahr1,559 ct/kWh
B'Jede darüber hinausgehende Kilowattstunde an derselben Abnahmestelle0,050 ct/kWh
C'Wie B', aber für produzierendes Gewerbe, Schienenverkehr und Eisenbahn­infrastruktur, deren Stromkosten im Vorjahr über 4 % des Umsatzes lagen0,025 ct/kWh
§ 21 EnFGMengen mit Privilegierung nach § 21 Abs. 1–5 EnFG — Stromspeicher, Ladepunkte, Speichergas0,000 ct/kWh

Die Schwelle gilt je Abnahmestelle und Kalenderjahr

Nicht je Unternehmen und nicht je Vertrag. Wer fünf Standorte mit je 400.000 kWh betreibt, erreicht die Schwelle an keinem davon. Wer eine Abnahmestelle mit 2 Mio kWh hat, überschreitet sie dort — und zwar irgendwann mitten im Jahr. Bis zu diesem Monat ist der volle Satz korrekt, ab dann nicht mehr. Genau deshalb lässt sich der Fehler nur an der lückenlosen Monatsreihe erkennen.

Entwicklung der Sätze seit 2014 (ct/kWh)

Gruppe B' liegt seit 2014 unverändert bei 0,050 ct/kWh, Gruppe C' bei 0,025. Gruppe A' ist im selben Zeitraum von 0,187 auf 1,559 ct/kWh gestiegen — das Achtfache.

8,3×

Anstieg der Gruppe A' seit 2014

Von 0,187 auf 1,559 ct/kWh. Der Deckel für die Mengen über 1 Mio kWh blieb im selben Zeitraum konstant bei 0,050 ct/kWh.

+142 %

Sprung allein von 2024 auf 2025

Von 0,643 auf 1,558 ct/kWh. Seitdem ist ein Abrechnungsfehler, der jahrelang unauffällig war, plötzlich richtig teuer.

1,509

ct/kWh Differenz 2026

So viel trennt A' und B'. Jede über der Schwelle falsch eingestufte Kilowattstunde kostet genau diesen Betrag zu viel.

Musterrechnung

Was der Fehler bei 1,2 Mio kWh im Jahr kostet.

Eine Abnahmestelle mit 1.200.000 kWh Jahresverbrauch — also nur 20 % über der Schwelle. Verglichen wird die korrekte Staffelabrechnung mit einer Abrechnung, die den vollen Satz auf die gesamte Menge legt.

JahrSatz A'KorrektVoller SatzZu viel gezahlt
20210,4324.420 €5.184 €764 €
20220,4374.470 €5.244 €774 €
20230,4174.270 €5.004 €734 €
20240,6436.530 €7.716 €1.186 €
20251,55815.680 €18.696 €3.016 €
20261,55915.690 €18.708 €3.018 €
2021–202651.060 €60.552 €9.492 €

Netto, ohne Umsatzsteuer. „Korrekt“ = 1.000.000 kWh × Satz A' plus 200.000 kWh × 0,050 ct/kWh.

Jährliche Überzahlung bei 1,2 Mio kWh (€)

Der Fehlbetrag folgt der Differenz A' minus B'. Mit dem Sprung 2025 hat er sich gegenüber 2023 vervierfacht.

Skalierung

Je größer die Abnahmestelle, desto teurer der Fehler.

Die Überzahlung wächst linear mit der Menge oberhalb der Schwelle: 1,509 ct für jede falsch eingestufte Kilowattstunde (Satz 2026).

Überzahlung pro Jahr nach Größe der Abnahmestelle (Satz 2026, €)

3.018 €

bei 1,2 Mio kWh

Schon 20 % über der Schwelle summiert sich der Fehler auf einen vierstelligen Betrag — pro Jahr und pro Abnahmestelle.

15.090 €

bei 2 Mio kWh

Bei doppelter Schwellenmenge liegt der Jahresbetrag im fünfstelligen Bereich.

60.360 €

bei 5 Mio kWh

Ein mittelständischer Produktionsstandort mit 5 GWh an einer Abnahmestelle. Über drei Jahre summiert sich das auf einen sechsstelligen Betrag.

Prüfanleitung

In fünf Schritten zur eigenen Zahl.

Die Prüfung braucht keine Software — nur die vollständige Rechnungsreihe und eine Tabellenkalkulation.

Abnahmestellen mit über 1 Mio kWh identifizieren

Maßgeblich ist die einzelne Abnahmestelle, nicht die Summe über alle Standorte. Bei Zweifeln über die Abgrenzung — etwa bei mehreren Marktlokationen hinter einem Netzanschluss — hilft ein Blick in den Netzanschluss- und den Liefervertrag.

Alle Monatsrechnungen eines Jahres beschaffen — lückenlos

Einzelne Rechnungen genügen nicht. Erst aus der vollständigen Reihe ergibt sich, ab welchem Monat die Schwelle im jeweiligen Jahr überschritten war. Bis dahin ist der volle Satz korrekt, danach nicht mehr. Dazu gehören auch etwaige Jahresabrechnungen.

Kumulierte Menge je Kalenderjahr fortschreiben

Monat für Monat aufsummieren und den Monat markieren, in dem die Marke von 1.000.000 kWh fällt. Die Menge dieses Monats teilt sich auf: der Teil bis zur Schwelle nach A', der Rest nach B'.

Ausgewiesenen Betrag gegen die Staffelrechnung halten

Der Aufschlag muss als eigener Posten auf der Rechnung stehen. Wird durchgängig der volle Satz auf die gesamte Monatsmenge gerechnet, ist die Differenz genau der zu viel gezahlte Betrag. Manche Lieferanten weisen den Split sauber getrennt aus — machbar ist es also.

Erstattung geltend machen — mit Blick auf die Verjährung

Für die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren läuft die Frist zum Jahresende ab. Für das Lieferjahr 2023 heißt das: bis zum 31.12.2026. Ob und ab wann die Frist im Einzelfall läuft, gehört rechtlich geprüft — die Reihenfolge sollte trotzdem sein: erst rechnen, dann fristwahrend anmelden.

Zwei Dinge, die man dabei gleich mitprüfen sollte

Gruppe C': Produzierendes Gewerbe mit einem Stromkostenanteil über 4 % des Vorjahresumsatzes zahlt oberhalb der Schwelle nur 0,025 statt 0,050 ct/kWh — der halbe Satz. Das ist der kleinere Hebel, kostet aber nichts außer dem Nachweis.

§ 21 EnFG: Mengen für Stromspeicher, Ladepunkte und Speichergas sind vom Aufschlag vollständig befreit. Wer einen Batteriespeicher oder Ladeinfrastruktur hinter derselben Abnahmestelle betreibt, sollte prüfen, ob diese Mengen sauber abgegrenzt und privilegiert abgerechnet werden.

Einordnung

Warum der Fehler jahrelang niemandem auffiel.

Bis einschließlich 2024 lag der Satz der Gruppe A' unter 0,65 ct/kWh. Die Differenz zur Gruppe B' betrug damit höchstens 0,593 ct — bei 200.000 kWh oberhalb der Schwelle also zwischen 730 und 1.190 Euro im Jahr. Das ist ein Betrag, der in einer sechsstelligen Jahresstromrechnung nicht auffällt, wenn man nicht gezielt danach sucht.

Mit dem Sprung auf 1,558 ct/kWh im Jahr 2025 hat sich das geändert. Die Differenz zwischen den Gruppen liegt seitdem bei rund 1,51 ct/kWh — dem Vierfachen. Ein Abrechnungsfehler, der 2023 noch dreistellig war, ist heute vierstellig, und bei größeren Abnahmestellen fünfstellig. Gleichzeitig reicht die Verjährungsfrist noch in die Jahre zurück, in denen die Beträge klein waren: Wer jetzt prüft, kann in der Regel drei Lieferjahre aufrollen.

Bemerkenswert ist dabei, dass die Staffelung selbst nichts Neues ist. Die Grenze von 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und die Sätze der Gruppen B' und C' stehen seit über einem Jahrzehnt unverändert in den Veröffentlichungen der Übertragungsnetzbetreiber. Nur der Satz für die erste Million ist davongelaufen.