Die Bundesnetzagentur hat am 3. November 2026 die Zuschläge zum Gebotstermin 1. Oktober veröffentlicht: 244 Zuschläge mit 318,7 MW bei einem Volumen von 617,3 MW. Wir haben jeden Zuschlag über seine EEG-Registernummer mit dem Marktstammdatenregister verknüpft und so Neu- und Bestandsanlagen, Brennstoff, Baujahr und geplante Überbauung getrennt. Die Neuanlagen halten mit 75,6 MW fast ihr Niveau vom April. Die Bestandsanlagen fallen von 409 auf 243 MW. Der mengengewichtete Zuschlagswert steigt auf 18,75 ct/kWh.
Bis April 2025 war jede Runde zwei- bis dreifach überzeichnet. Seit April 2026 reicht die Gebotsmenge nicht mehr, und die Kürzung auf 80 % der Gebote greift.
Gebote 10/2026: zugelassene Gebotsmenge, aus der 80-%-Regel zurückgerechnet (höchstens 398 MW). Die eingereichte Menge veröffentlicht die Bundesnetzagentur mit der Rundenstatistik. Übrige Runden: eingereichte Gebote laut Statistik.
Mit dem Biomassepaket stieg das Volumen im Oktober 2025 auf 813 MW. Damals reichten die Gebote noch, seit April 2026 nicht mehr. Ist eine Runde unterzeichnet, vergibt die Bundesnetzagentur nach § 39d Abs. 3 EEG höchstens 80 % der zugelassenen Gebotsmenge, in fester Reihenfolge:
Erst Bestandsanlagen mit Anschluss an eine Wärmeversorgung, deren Förderung vor 2029 endet, bis 40 % der Gebotsmenge. Dann Wärme-Bestandsanlagen mit Förderende vor 2031, bis 60 %. Zuletzt alle übrigen Gebote nach Preis bis 80 %, darunter sämtliche Neuanlagen.
Im Oktober ergibt die Rückrechnung zugelassene Gebote von höchstens rund 398 MW. Etwa 80 MW davon gingen leer aus, und alle in der letzten, preisbasierten Stufe. Wo dort die Preisgrenze lag, veröffentlicht die Bundesnetzagentur nicht.
617,3 MW waren ausgeschrieben, 318,7 MW wurden vergeben. Nicht vergebene Mengen kommen laut § 28c Abs. 3 EEG erst im dritten Folgejahr zurück ins Volumen.
0,03 ct unter dem Höchstwert für Bestandsanlagen (19,83 ct/kWh), also eine Bestandsanlage. Für Neuanlagen lag der Höchstwert bei 19,43 ct/kWh.
§ 28c Abs. 2 EEG senkt das Grundvolumen von 1.126 auf 326 MW im Jahr, rund 163 MW je Termin, vor den Anpassungen nach Abs. 3 bis 5. Der Regierungsentwurf zum EEG 2027 sieht 1.000 MW vor; beschlossen ist das noch nicht.
Alle 244 Zuschläge ließen sich über die EEG-Registernummer im Marktstammdatenregister zuordnen. Bezuschlagt wurden vor allem Biogasanlagen der Jahrgänge 2006 bis 2009, deren Vergütung jetzt ausläuft.
April: Rundenstatistik der Bundesnetzagentur. Oktober: eigene Zuordnung über das Marktstammdatenregister (Neuanlage = Einheit „in Planung“ ohne Inbetriebnahme); drei nach 2016 in Betrieb gegangene Anlagen (0,6 MW) zählen zum Bestand.
Die EEG-Vergütung läuft 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres: Jahrgang 2006 endet am 31.12.2026, Jahrgang 2007 am 31.12.2027. Bieten dürfen Bestandsanlagen mit höchstens fünf Jahren Restförderung (§ 39g EEG).
122 der 213 Bestandsanlagen gingen 2006 oder 2007 ins EEG, ihre Vergütung endet in den nächsten 14 Monaten. 106 beziehen laut Register schon heute die Flexibilitätsprämie.
Die Bestandsanlagen bieten 242,5 MW auf 198,6 MW heute installierte Leistung. 56 Anlagen bieten mehr, als sie in Betrieb haben: zusammen 98,6 MW auf 46,6 MW. Das ist geplante Überbauung.
226 Zuschläge mit 295 MW gehen an Biogasanlagen. Feste Biomasse kommt auf 14 Zuschläge mit 20,5 MW, darunter der größte Einzelzuschlag: 7,66 MW für eine holzbefeuerte Anlage der Stadtwerke Augsburg.
Weniger kleine Anlagen, kein Zuschlag über 10 MW: Der Median steigt von 730 auf 896 kW. Bis auf Sachsen bezuschlagt jedes Land weniger als im April.
Größenklasse nach Gebotsmenge in kW. Anzahl Zuschläge im Oktober: 4 · 73 · 55 · 58 · 48 · 6 · 0.
Biogasanlagen bis einschließlich 350 kW installierter Leistung erhalten 16.000 statt 11.680 förderfähige Betriebsviertelstunden (§ 39i Abs. 2a EEG). 26 der 34 Bestandsanlagen darunter haben heute mehr als 350 kW in Betrieb, im Median 374 kW.
61,1 statt 122,6 MW. Niedersachsen liegt mit 84,7 MW jetzt vorn, gefolgt von Bayern und Schleswig-Holstein (40,0 MW). Sachsen verdoppelt sich als einziges Land, auf 14,4 MW.
Die Balance Erneuerbare Energien GmbH erhält 10 Zuschläge mit 12,2 MW für Biogas-Bestandsanlagen in Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen, mehr als jeder andere Bieter.
| # | Bieter | Bundesland | Typ | Brennstoff | kW |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Stadtwerke Augsburg Energie GmbH | Bayern | Bestand (2008) | Holz | 7.660 |
| 2 | energie schwaben gmbh | Bayern | Neuanlage | Biogas | 6.712 |
| 3 | Balance Erneuerbare Energien GmbH | Niedersachsen | Bestand (2006) | Biogas | 5.673 |
| 4 | BioFlexKraft Sinbronn GmbH & Co. KG | Bayern | Neuanlage | Biogas | 5.354 |
| 5 | Bioenergie Strothmann KG | Nordrhein-Westfalen | Neuanlage | Biogas | 5.094 |
| 6 | Bioenergie ZIWIRE GmbH & Co. KG | Hessen | Bestand (2010) | Biogas | 5.080 |
| 7 | Neue Energie Dürmentingen GmbH | Baden-Württemberg | Bestand (2008) | Biogas | 4.800 |
| 8 | Biogas Riephof GmbH & Co. KG | Schleswig-Holstein | Neuanlage | Biogas | 4.579 |
| 9 | Wehrle Christian | Baden-Württemberg | Bestand (2008) | Biogas | 4.458 |
| 10 | Bioenergie Dittenheim GmbH & Co. KG | Bayern | Bestand (2009) | Biogas | 4.294 |
| 10 | H&H Agrar Energie GmbH & Co. KG | Bayern | Neuanlage | Biogas | 4.294 |
Typ und Brennstoff laut Marktstammdatenregister, in Klammern das Jahr der EEG-Inbetriebnahme. Bei mehreren Zuschlägen eines Bieters zählt jeder Zuschlag einzeln.
Liste der Zuschläge zum Gebotstermin 01.10.2026 der Bundesnetzagentur, 244 Zuschläge mit Gebotsmenge, Standort und EEG-Registernummer. Werte je Gebot veröffentlicht die Bundesnetzagentur nicht (pay-as-bid), nur Spanne und mengengewichteten Mittelwert der Runde.
Für jede EEG-Registernummer die zugehörigen Einheiten aus der öffentlichen Einheitenabfrage, Abruf 03.11.2026: Betriebsstatus, EEG-Inbetriebnahme, Brennstoff, Bruttoleistung. Alle 244 Zuschläge ließen sich zuordnen.
Volumen, Gebote und Zuschläge früherer Runden aus der Rundenstatistik Biomasse der Bundesnetzagentur. Für den Oktober liegt sie noch nicht vor; die zugelassene Gebotsmenge ist aus der 80-%-Regel zurückgerechnet.
Zwischen 13,95 und 19,80 ct/kWh, mengengewichtet 18,75 ct/kWh (April 2026: 18,46). Jedes Gebot erhält seinen eigenen Gebotswert (pay-as-bid). Die Höchstwerte lagen bei 19,43 ct/kWh für Neuanlagen und 19,83 ct/kWh für Bestandsanlagen.
Weil bei Unterzeichnung nur 80 % der zugelassenen Gebotsmenge bezuschlagt werden (§ 39d Abs. 3 EEG). Bestandsanlagen mit Wärmeanschluss und baldigem Förderende kommen zuerst zum Zug, alle übrigen konkurrieren über den Preis um den Rest. Dort fielen im Oktober rund 80 MW heraus.
Nach unserer Zuordnung über das Marktstammdatenregister 28 Neuanlagen mit 75,6 MW, fast alle Biogas, die größte mit 6,7 MW. Im April waren es laut Bundesnetzagentur 30 mit 81,8 MW. Der Anteil an der Gesamtmenge stieg von 17 auf 24 %.
Am 1. April 2027. Nach § 28c EEG finden die Ausschreibungen bis 2028 jeweils am 1. April und 1. Oktober statt. Das Grundvolumen 2027 liegt nach geltendem Recht bei 326 MW, der Regierungsentwurf zum EEG 2027 sieht 1.000 MW vor.
Mit dem Zuschlag entscheidet die Fahrweise: Betriebsviertelstunden, Flexibilitätszuschlag, Speicher und Strombezug. Wir rechnen das an Ihrem Lastgang und Ihrer Anlage, ohne Hersteller- oder Lieferantenbindung. Das erste Gespräch ist kostenlos: Termin auswählen.