Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz · Modul 3

Bis zu 45 % Zuschuss auf Messtechnik, Regelungstechnik und Energiemanagement-Software

Modul 3 der EEW-Richtlinie fördert genau die Technik, mit der Energieströme überhaupt erst sichtbar und steuerbar werden: Sensorik, Zähler, Gateways, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie die Lizenz für eine beim BAFA gelistete Energiemanagement-Software. Der Zuschuss wird vor der Beschaffung beantragt — wer zuerst kauft, verliert den Anspruch.

45 %
Kleine Unternehmen
35 %
Mittlere Unternehmen
25 %
Übrige Unternehmen
3
Kostenfelder im Antrag: Software, Messtechnik, Regelung — Montage und Planung inklusive
Fördergegenstand

Was in Modul 3 förderfähig ist.

Im Antrag gibt es drei Kostenfelder. Montage, Planung und Inbetriebnahme zählen als Nebenkosten zu der Technik, der sie dienen. Diese Gliederung bestimmt zugleich, wie das Angebot und später die Rechnung aufgebaut sein müssen — Pauschalpositionen werden im Verwendungsnachweis nicht anerkannt.

Kategorie 1

Energiemanagement-Software

Der Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagement-Software. Voraussetzung: Die Software muss beim BAFA gelistet sein, ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 unterstützen und ein Zertifikat nach ISO/IEC 17065 besitzen.

Kategorie 2

Messtechnik und Sensorik

Sensoren und Wandler zur Erfassung von Energieströmen und Betriebsparametern, Datenlogger sowie Gateways zur Übertragung der Messdaten an die Softwarelösung.

Kategorie 3

Steuerungs- und Regelungstechnik

Technik, die Prozesse nicht nur misst, sondern aktiv beeinflusst — mit dem Ziel, den Energieeinsatz zu senken. Aktoren und Regelkreise gehören mit in den Wirkplan, der dem Antrag beiliegt.

In allen drei enthalten

Nebenkosten

Montage, Anschluss, Verkabelung, Planung und Inbetriebnahme durch Dritte. Sie zählen zu den Kosten der Technik, der sie dienen, und stehen im Angebot als eigene Positionen. Zur Software gehören außerdem die Schulung des Personals und die externen Nutzungskosten cloudbasierter Lösungen. Eigenleistungen sind nicht förderfähig.

Nicht förderfähig
  • Batteriespeicher selbst (Zellen, Wechselrichter)
  • Verkabelung und Schaltanlagen der Leistungsseite
  • Rechner, Server, Monitore, USV, Peripherie
  • Wartung und Lizenzverlängerung nach den 36 Monaten
  • Gebäudetechnik (Beleuchtung, Heizung, Klima)
Förderhöhe

Der Satz hängt an der Unternehmensgröße.

Die Quote bezieht sich auf die förderfähigen Investitionskosten. Maßgeblich ist die KMU-Einstufung nach EU-Definition — Kleinstunternehmen zählen als kleines Unternehmen.

UnternehmensgrößeFördersatzBeispiel: 60.000 € förderfähige Kosten
Kleines Unternehmen45 %27.000 € Zuschuss
Mittleres Unternehmen35 %21.000 € Zuschuss
Übrige Unternehmen25 %15.000 € Zuschuss

Rechenbeispiel zur Veranschaulichung der Staffel, keine Zusage im Einzelfall. Für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhängende Maßnahmen gilt eine Obergrenze von 20 Mio. € Zuschuss — auch dann, wenn sie auf mehrere Anträge verteilt werden.

Voraussetzungen

Drei Punkte entscheiden, ob der Antrag überhaupt tragfähig ist.

Sie lassen sich alle vorab klären. Zwei davon sind nachträglich nicht mehr reparabel.

Nicht reparabel

Kein Auftrag vor dem Bescheid

Für den beantragten Umfang darf vor Antragstellung kein Liefer- oder Leistungsvertrag geschlossen sein, und umgesetzt wird erst nach dem Zuwendungsbescheid. Dazwischen sind nur Verträge mit aufschiebender Bedingung möglich, ohne dass schon geliefert oder montiert wird; Planung darf vorher laufen. Verträge über nicht beantragte Anlagenteile sind unschädlich, solange die Maßnahme im Konzept sauber abgegrenzt und der ausgenommene Teil ausdrücklich benannt ist.

Nicht reparabel

Gelistete Software

Ohne eine beim BAFA gelistete Energiemanagement-Software trägt der Antrag nicht. Unsere eigene Software flexibilitee ist für Modul 3 gelistet — die Förderfähigkeit steht damit von Anfang an fest und muss nicht über einen Drittanbieter beschafft werden. Das Preismodell bildet der Förderrechner weiter unten ab, den Leistungsumfang beschreibt die flexibilitee-Seite.

Vorbereitbar

Vollständige Anlagen

Zum Antrag gehören Systemkonzept, Datenerfassungsplan, Wirkplan mit Stückliste, ein Kostenangebot und die unterschriebene Vollmacht. Fehlt eine davon oder bleibt sie oberflächlich, folgt eine BAFA-Rückfrage mit kurzer Frist.

Ablauf

Vom ersten Gespräch bis zum ausgezahlten Zuschuss.

Wir treten als bevollmächtigte Person gegenüber dem BAFA auf. Sie liefern die Unternehmensdaten und die Unterschrift, den Rest übernehmen wir.

  1. Anlagen aufnehmen

    Erzeuger, Verbraucher, Speicher und Trafos werden zu einer Messpunktliste. Daraus ergibt sich, wie viel Messtechnik sinnvoll ist — und wo der Schwerpunkt stattdessen in der Software liegen sollte.

  2. Daten erfassen

    Unternehmensdaten, Steuernummer, Kennzahlen der letzten zwei Geschäftsjahre, Vorsteuerabzug und Bankverbindung nehmen wir über ein geschütztes Online-Formular auf, dazu gern eine kurze Beschreibung Ihrer Anlage. Parallel geht die Vollmacht zur Unterschrift an Sie.

  3. Konzept erstellen

    Systemkonzept, Datenerfassungsplan und Wirkplan mit Stückliste entstehen bei uns und gehen als ein PDF in den Antrag — in der Gliederung, die das BAFA erwartet.

  4. Antrag einreichen

    Einreichung über die Förderzentrale des Bundes als bevollmächtigte Organisation, mit Konzept-PDF, Kostenangebot und Vollmacht. Beauftragt wird noch nicht: Bis zum Zuwendungsbescheid bleiben alle Aufträge für den beantragten Umfang offen.

  5. Umsetzen

    Nach dem Zuwendungsbescheid wird beauftragt. Auftragsbestätigungen gliedern wir positionsscharf nach den drei Kostenfeldern des Antrags, Montage und Planung als eigene Positionen — das entscheidet später über den Verwendungsnachweis.

  6. Verwendungsnachweis führen

    Rechnungen, Auftragsbestätigungen aller Lieferanten mit Einzelpositionen und je eine Fachunternehmererklärung pro Gewerk. Pauschalrechnungen werden abgelehnt. Diese Phase begleiten wir mit — sie ist der häufigste Grund, warum bewilligtes Geld am Ende doch nicht fließt.

Zusammenarbeit

Was wir übernehmen.

SchrittOliver Fritz EnergielösungenIhr Beitrag
VorprüfungFördertauglichkeit, Zuschnitt der Maßnahme, KMU-EinstufungAnlagenübersicht, Eckdaten
AntragsunterlagenSystemkonzept, Datenerfassungsplan, Wirkplan, Stückliste, KostenangebotUnterschriebene Vollmacht
EinreichungPortal-Antrag als Bevollmächtigter, Fristenüberwachung—
RückfragenBeantwortung innerhalb der BAFA-FristRückfragen aus dem Betrieb
VerwendungsnachweisPrüfung der Rechnungsgliederung, EinreichungRechnungen, Fachunternehmererklärungen

Seit 2024 wickeln wir Anträge in diesem Modul für Betriebe aus Landwirtschaft, Biogas und produzierendem Gewerbe ab — von der ersten Messpunktliste bis zum geprüften Verwendungsnachweis.

Ihr Projekt in Zahlen

Rechnen Sie Ihre Förderung selbst.

Jahresverbrauch einstellen, Unternehmensgröße wählen: Der Rechner zeigt die förderfähigen Projektkosten, Ihren Zuschuss und was netto übrig bleibt.

Jahresstromverbrauch
200.000 kWh/a
100.000 kWh10 GWh
Unternehmensgröße

Nach EU-KMU-Definition: klein = unter 50 Mitarbeiter und max. 10 Mio. € Umsatz; mittel = unter 250 Mitarbeiter und max. 50 Mio. € Umsatz.

Bemessungsgrundlage (3 Jahresverbräuche)600.000 kWh
Satz Energiemanagement5,0–10,0 ct/kWh
Förderfähige Projektkosten (36 Monate)30.000–60.000 €
BAFA-Zuschuss 45 % 13.500–27.000 €
Ihr Eigenanteil nach Förderung16.500–33.000 €
Effektiver Satz nach Förderung2,8–5,5 ct/kWh
Honorar Förderbegleitung (selbst förderfähig)2.500–3.000 €

Schematische Beispielrechnung, keine Förderzusage. Der konkrete Satz innerhalb der Spanne richtet sich nach Energiekosten, Anlagenpark und Leistungsumfang; verbindliche Konditionen und Förderfähigkeit klären wir im Erstgespräch. Das BAFA prüft die Angemessenheit der Kosten im Einzelfall. Maßgeblich sind die Richtlinie EEW und die BAFA-Merkblätter in der jeweils geltenden Fassung. Honorar Förderbegleitung = mindestens 2.500 €, ab 50.000 € Förderumfang 5 % des Volumens.

Jetzt starten

Passt Modul 3 zu Ihrem Vorhaben?

Wenn Sie ohnehin über Messtechnik, ein Energiemanagementsystem oder die Steuerung eines Speichers nachdenken, ist die Reihenfolge entscheidend: erst der Antrag, dann der Auftrag. Ein kurzes Gespräch genügt, um zu klären, ob und in welchem Zuschnitt sich der Weg lohnt.