Modul 3 der EEW-Richtlinie fördert genau die Technik, mit der Energieströme überhaupt erst sichtbar und steuerbar werden: Sensorik, Zähler, Gateways, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie die Lizenz für eine beim BAFA gelistete Energiemanagement-Software. Der Zuschuss wird vor der Beschaffung beantragt — wer zuerst kauft, verliert den Anspruch.
Das BAFA unterscheidet vier Kostenkategorien. Sie bestimmen zugleich, wie das Angebot und später die Rechnung gegliedert sein müssen — Pauschalpositionen werden im Verwendungsnachweis nicht anerkannt.
Der Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagement-Software. Voraussetzung: Die Software muss beim BAFA gelistet sein, ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 unterstützen und ein Zertifikat nach ISO/IEC 17065 besitzen.
Sensoren und Wandler zur Erfassung von Energieströmen und Betriebsparametern, Datenlogger sowie Gateways zur Übertragung der Messdaten an die Softwarelösung.
Technik, die Prozesse nicht nur misst, sondern aktiv beeinflusst — mit dem Ziel, den Energieeinsatz zu senken. Aktoren und Regelkreise gehören mit in den Wirkplan, der dem Antrag beiliegt.
Montage, Anschluss und Inbetriebnahme durch Dritte. Ebenfalls ansetzbar: Schulung des Personals durch Dritte und externe Nutzungskosten cloudbasierter Lösungen. Eigenleistungen sind nicht förderfähig.
Die Quote bezieht sich auf die förderfähigen Investitionskosten. Maßgeblich ist die KMU-Einstufung nach EU-Definition — Kleinstunternehmen zählen als kleines Unternehmen.
| Unternehmensgröße | Fördersatz | Beispiel: 60.000 € förderfähige Kosten |
|---|---|---|
| Kleines Unternehmen | 45 % | 27.000 € Zuschuss |
| Mittleres Unternehmen | 35 % | 21.000 € Zuschuss |
| Übrige Unternehmen | 25 % | 15.000 € Zuschuss |
Rechenbeispiel zur Veranschaulichung der Staffel, keine Zusage im Einzelfall. Für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhängende Maßnahmen gilt eine Obergrenze von 20 Mio. € Zuschuss — auch dann, wenn sie auf mehrere Anträge verteilt werden.
Sie lassen sich alle vorab klären. Zwei davon sind nachträglich nicht mehr reparabel.
Für den beantragten Umfang darf vor Antragstellung kein Liefer- oder Leistungsvertrag geschlossen sein. Verträge über nicht beantragte Anlagenteile sind unschädlich, solange die Maßnahme im Konzept sauber abgegrenzt und der ausgenommene Teil ausdrücklich benannt ist.
Ohne eine beim BAFA gelistete Energiemanagement-Software trägt der Antrag nicht. Unsere eigene Software flexibilitee ist für Modul 3 gelistet — die Förderfähigkeit steht damit von Anfang an fest und muss nicht über einen Drittanbieter beschafft werden. Leistungsumfang, Preismodell und Förderrechner stehen auf der flexibilitee-Seite.
Zum Antrag gehören Systemkonzept, Datenerfassungsplan, Wirkplan mit Stückliste und die unterschriebene Vollmacht. Fehlt eine davon oder bleibt sie oberflächlich, folgt eine BAFA-Rückfrage mit kurzer Frist.
Wir treten als bevollmächtigte Person gegenüber dem BAFA auf. Sie liefern die Unternehmensdaten und die Unterschrift, den Rest übernehmen wir.
Erzeuger, Verbraucher, Speicher und Trafos werden zu einer Messpunktliste. Daraus ergibt sich, wie viel Messtechnik sinnvoll ist — und wo der Schwerpunkt stattdessen in der Software liegen sollte.
Unternehmensdaten, Steuernummer, Umsätze, Beschäftigte und Bankverbindung nehmen wir über ein geschütztes Online-Formular auf. Parallel geht die Vollmacht zur Unterschrift an Sie.
Systemkonzept, Datenerfassungsplan und Wirkplan mit Stückliste entstehen bei uns und gehen als ein PDF in den Antrag — in der Gliederung, die das BAFA erwartet.
Einreichung über das Onlineportal als bevollmächtigte Organisation, mit Konzept-PDF und Vollmacht. Erst nach Eingang des Antrags darf beauftragt werden.
Nach dem Zuwendungsbescheid wird beauftragt. Auftragsbestätigungen gliedern wir positionsscharf nach den vier Kostenkategorien — das entscheidet später über den Verwendungsnachweis.
Rechnungen, Auftragsbestätigungen aller Lieferanten mit Einzelpositionen und je eine Fachunternehmererklärung pro Gewerk. Pauschalrechnungen werden abgelehnt. Diese Phase begleiten wir mit — sie ist der häufigste Grund, warum bewilligtes Geld am Ende doch nicht fließt.
| Schritt | Oliver Fritz Energielösungen | Ihr Beitrag |
|---|---|---|
| Vorprüfung | Fördertauglichkeit, Zuschnitt der Maßnahme, KMU-Einstufung | Anlagenübersicht, Eckdaten |
| Antragsunterlagen | Systemkonzept, Datenerfassungsplan, Wirkplan, Stückliste | Unterschriebene Vollmacht |
| Einreichung | Portal-Antrag als Bevollmächtigter, Fristenüberwachung | — |
| Rückfragen | Beantwortung innerhalb der BAFA-Frist | Rückfragen aus dem Betrieb |
| Verwendungsnachweis | Prüfung der Rechnungsgliederung, Einreichung | Rechnungen, Fachunternehmererklärungen |
Seit 2024 wickeln wir Anträge in diesem Modul für Betriebe aus Landwirtschaft, Biogas und produzierendem Gewerbe ab — von der ersten Messpunktliste bis zum geprüften Verwendungsnachweis.
Wenn Sie ohnehin über Messtechnik, ein Energiemanagementsystem oder die Steuerung eines Speichers nachdenken, ist die Reihenfolge entscheidend: erst der Antrag, dann der Auftrag. Ein kurzes Gespräch genügt, um zu klären, ob und in welchem Zuschnitt sich der Weg lohnt.